Finanzierung

Einen Anspruch auf Förderung gem. des „BuT-Paketes“ haben nur Kinder und Jugendliche, bei denen sowohl ein gültiger Berlinpass-BuT vorliegt als auch die Schule den Förderbedarf bestätigt hat. Die Gültigkeit des Berlinpasses-BuT ist zwingend vor der Anmeldung der Kinder und Jugendlichen zur Lernförderung zu prüfen.

Für die Inanspruchnahme unserer Nachhilfe/Förderung ist der Berlinpass-BuT von den Familien zu beantragen, die eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Grundsicherung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Liegen die Voraussetzungen vor, können damit bis zu 4 x 45 Minuten Nachhilfe pro Woche – angeboten durch einen oder auch mehrere Träger – genutzt werden.

Für den Fall, dass aus fachlicher Sicht eine Einzelförderung erfolgen soll, bedarf dies einer Begründung durch die Schulleitung.

Für die Schule selbst bleibt die ergänzende Lernförderung kostenneutral. Da die Abrechnungsmodalitäten des Bildungs- und Teilhabepaketes recht komplex sind, ist ein persönliches Gespräch zwischen der Schulleitung und uns sinnvoll.

„Bonusgelder“ können ebenfalls für eine Finanzierung der Förderung durch die Rechenpaten verwendet werden.

Über die Besonderheiten im Rahmen dieser Finanzierung informieren wir gerne, sobald uns eine entsprechende Anfrage vorliegt.

Finanzierung durch die Eltern

Diese Form der im Einzelfall privat finanzierten Förderung erfordert eine vertragliche Vereinbarung mit den Eltern. Die Zustimmung der Schulleitung ist hinsichtlich der Durchführung der Förderung in der Schule erforderlich.

Gesplittete Finanzierung durch Eltern/Schule/Förderverein

Die vertragliche Vereinbarung erfolgt in diesem Fall mit der Schule/dem Förderverein und den Eltern.

Durch die Einbindung der Schule in den Vertrag wird der Förderort Schule bereits festgelegt. Somit bedarf es nur noch einer Abstimmung bzgl. der Förderzeit.

Für diese Förderungen wird jeweils ein „maßgeschneidertes Angebot“ erstellt.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Finanzierung für ergänzende Lernförderung BuT

Besteht der Wunsch nach der Förderung rechenschwacher Kinder und Jugendlicher, ist über die Frage der Finanzierung der Förderung hinaus auch die Frage nach der Finanzierung der notwendigen „TIGRO-Förderbox und Zusatzbox“ zu klären. Diese enthalten alle benötigten Spiel- und didaktischen Materialien, damit sich die Kinder und Jugendlichen den Bereich der Arithmetik der Klassenstufen 1 – 6 erfolgreich erschließen können.

Für eine Anfrage zur Einrichtung einer Förderung rechenschwacher Kinder durch Rechenpaten nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.