Finanzierung

Einen Anspruch auf Förderung gem. des „BuT-Paketes“ haben nur Kinder und Jugendliche, bei denen sowohl die Schule den Förderbedarf bestätigt als auch ein gültiger Berlinpass-BuT vorliegt. Die Gültigkeit des Berlinpasses-BuT ist zwingend vor der Anmeldung der Kinder und Jugendlichen zur Lernförderung zu prüfen.

Wichtig: Während die Beantragung der Berlinpässe in Berlin ab dem 30.06.2022 entfällt, ist für die Inanspruchnahme unserer Nachhilfe der Berlinpass-BuT weiterhin von den Familien zu beantragen, die eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Hartz IV
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Grundsicherung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Liegen die Voraussetzungen vor, können damit bis zu 4 x 45 Minuten Nachhilfe pro Woche – angeboten durch einen oder auch mehrere Träger – genutzt werden.

Für den Fall, dass aus fachlicher Sicht eine Einzelförderung erfolgen soll, bedarf dies einer Begründung durch die Schulleitung.

Für die Schule selbst bleibt die ergänzende Lernförderung kostenneutral. Da die Abrechnungsmodalitäten des Bildungs- und Teilhabepaketes recht komplex sind, ist ein persönliches Gespräch zwischen der Schulleitung und uns sinnvoll.

Um die durch Corona entstandenen Lücken im Lernstoff, beim sozialen Miteinander etc. zu schließen, bietet die Bundesregierung das Förderprogramm „Stark trotz Corona“ an. Wir sind akkreditiert, sodass wir diverse Fördermaßnahmen durchführen können. Bei Interesse bitten wir um Kontaktaufnahme, damit wir abklären können, ob wir noch freie Kapazitäten haben.

Auch diese Leistungen sind für die Schulen kostenneutral bzw. werden von dem zugewiesenen Schulbudget in Abzug gebracht.

„Bonusgelder“ können ebenfalls für eine Finanzierung der Förderung durch die Rechenpaten verwendet werden.

Über die Besonderheiten im Rahmen dieser Finanzierung informieren wir gerne, sobald uns eine entsprechende Anfrage vorliegt.

Finanzierung durch die Eltern

Diese Form der privat finanzierten Förderung erfordert eine vertragliche Vereinbarung mit den Eltern. Die Zustimmung der Schulleitung ist hinsichtlich der Durchführung der Förderung in der Schule erforderlich.

Gesplittete Finanzierung durch Eltern/Schule/Förderverein

Die vertragliche Vereinbarung erfolgt in diesem Fall mit der Schule/dem Förderverein und den Eltern.

Durch die Einbindung der Schule in den Vertrag wird der Förderort Schule bereits festgelegt. Somit bedarf es nur noch einer Abstimmung bzgl. der Förderzeit.

Für diese Förderungen wird jeweils ein „maßgeschneidertes Angebot“ erstellt.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Finanzierung für ergänzende Lernförderung BuT

Besteht der Wunsch nach der Förderung rechenschwacher Kinder und Jugendlicher, ist über die Frage der Finanzierung der Förderung hinaus auch die Frage nach der Finanzierung der notwendigen „TIGRO-Förderbox und Zusatzbox“ zu klären. Diese enthalten alle benötigten Spiel- und didaktischen Materialien, damit sich die Kinder und Jugendlichen den Bereich der Arithmetik der Klassenstufen 1 – 6 erfolgreich erschließen können.

Für eine Anfrage zur Einrichtung einer Förderung rechenschwacher Kinder durch Rechenpaten nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.